Die Therapie kann mit allen Kassen der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden. Es fallen keine weiteren Kosten an.
Private Kassen
Sie können sich die Psychotherapie von der privaten Versicherung erstatten lassen, soweit Ihre vertraglichen Konditionen ambulante Psychotherapie mit einschließen. Dies können Sie bei Ihrer Kasse
erfragen.
Beihilfe
Sollten Sie beihilfeberechtigt sein, werden die Kosten von der Beihilfe nach Antragsstellung und Genehmigung übernommen.